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Baumfällgenehmigung Celle: Wann darf ich fällen?

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Baumfällgenehmigung Celle: Wann darf ich fällen?

Baumfällgenehmigung in Celle: Wann darf ich meinen Baum fällen?

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Bäume sind durch kommunale Baumschutzsatzungen geschützt und benötigen eine Genehmigung
  • Bundesweit gilt vom 1. März bis 30. September ein striktes Fällverbot für alle Bäume und Hecken
  • Ausnahmen sind möglich bei Gefahr für Personen, kranken Bäumen oder mit behördlicher Genehmigung

Eine kleine Frage taucht jedes Jahr aufs Neue auf: Darf ich meinen Baum im Garten fällen? Wer in Celle und der Region lebt, muss wissen, dass die Antwort oft nicht einfach „Ja" lautet. Bäume sind in vielen Fällen gesetzlich geschützt. Eine rechtzeitig eingeholte Genehmigung erspart Ihnen später Ärger und hohe Bußgelder.

Brauche ich überhaupt eine Genehmigung?

Ob Sie Ihren Baum fällen dürfen, hängt von zwei Faktoren ab: der Größe des Baums und der Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde. Viele Kommunen, auch in Celle und Umgebung, schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang – oft ab 80 bis 100 Zentimetern gemessen in etwa 1,3 Meter Höhe. Kleinere Bäume und Sträucher sind häufig nicht geschützt. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Umweltamt oder Bauamt Ihrer Gemeinde, welche Regelungen vor Ort gelten. Ein kurzer Anruf klärt, ob Ihr Baum unter die Schutzbestimmungen fällt.

Die wichtigste Frist im Jahr: Das Fällverbot von März bis September

Unabhängig von Baumschutzsatzungen gilt bundesweit eine entscheidende Regelung: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) ist das Fällen von Bäumen, Sträuchern und Hecken vom 1. März bis 30. September verboten. Diese Schonzeit schützt brütende Vögel und Insekten. Auch in Celle müssen Privatpersonen diese Frist einhalten. Wer in dieser Zeit einen Baum fällt – ohne Ausnahmegenehmigung – begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Fällverbot gilt für jeden Baum, unabhängig von seiner Größe oder dem Schutzstatus.

Wann darf ich auch in der Schonzeit fällen?

Es gibt Ausnahmefälle, in denen das Fällverbot nicht gilt. Wenn ein Baum eine akute Gefahr für Personen oder Gebäude darstellt – etwa durch Fäulnis oder drohenden Bruch – kann eine Notfällung notwendig sein. Gleiches gilt für erkrankte Bäume, die ein Schädlingsrisiko für andere Pflanzen bedeuten. In solchen Fällen sollten Sie die Maßnahme dokumentieren: Fotos machen, einen Fachmann hinzuziehen und die Gemeinde informieren. Auch mit einer behördlichen Genehmigung dürfen Sie ausnahmsweise in der Schonzeit fällen. Diese Genehmigungen werden bei berechtigten Gründen erteilt.

Den Antrag stellen: So geht's

Möchten Sie einen geschützten Baum außerhalb der Schonzeit fällen, reichen Sie einen Antrag beim Bauamt oder Umweltamt Ihrer Gemeinde ein. Benötigt werden normalerweise: ein Foto des Baums, ein einfacher Lageplan und eine Begründung, warum die Fällung notwendig ist. In Celle und vielen anderen Kommunen beträgt die Bearbeitungszeit etwa 2 bis 4 Wochen. Planen Sie also zeitig ein – am besten im Oktober oder November für eine Winterfällung. Rechnen Sie damit, dass die Gemeinde eine Ersatzpflanzung fordern kann, wenn die Fällung genehmigt wird.

Was passiert ohne Genehmigung?

Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Das Landesnaturschutzgesetz sieht Bußgelder vor. Hinzu kommt die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung – oft an einem anderen Ort in der Gemeinde. Die Kosten für diese Maßnahmen können schnell mehrere hundert Euro betragen. Besser, Sie investieren die Zeit in einen formalen Antrag, statt später für die illegale Fällung zu zahlen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Baum im Winter fällen, ohne Genehmigung zu beantragen?
Nein. Wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung fällt, benötigen Sie auch im Winter eine Genehmigung. Das Fällverbot vom 1. März bis 30. September ist eine separate Regelung.

Was ist, wenn mein Baum krank ist – brauche ich dann auch eine Genehmigung?
Ja, in der Regel schon. Lassen Sie sich ein ärztliches Attest von einem Fachmann ausstellen und reichen Sie es mit Ihrem Antrag ein. Das erhöht die Genehmigungschancen deutlich.

Kann die Gemeinde meine Fällung ablehnen?
Ja, das ist möglich. Die Gemeinde prüft jeden Antrag einzeln. Ohne stichhaltige Begründung kann sie ablehnen oder eine Ersatzpflanzung verlangen.

Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde über die Regelungen. Auch in Celle gilt: Eine rechtzeitige Antragsstellung schützt Sie vor Ärger und Kosten. Nutzen Sie die offizielle Sprechstunde – ein paar Minuten Aufwand sparen später viel Trouble.

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